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Kurtaxe in der Gemeinde Bologna
Wer in Bologna in Beherbergungsbetrieben übernachtet und nicht in der Gemeinde
wohnt, muss einen kleinen Beitrag für den Aufenthalt zahlen, der sich nach den
Preisstufen (ohne MwSt. und Zusatzleistungen) in Bezug auf die Kosten pro
Person für das Zimmer richtet.
Dies ist die ab dem 1. Januar
2019 gültige Tarifliste:
1. Stufe -70,99 € Tarif 3,00 € pro Person und Nacht;
2. Stufe 71-120,99 € Tarif 4,00 € pro Person und Nacht;
3. Stufe über 121 € Tarif 5,00 € pro Person und
Nacht;
4. Campingplätze und Herberge Tarif 1,50 € pro Person
und Nacht
Kinder unter 14 Jahren sind von der Zahlung der Steuer befreit.
Die Stadtverwaltung von Bologna wird die Einnahmen aus der Kurtaxe in
Übereinstimmung mit dem Gesetz für Projekte zur Förderung des lokalen
Tourismussystems verwenden. Bei der Abreise zahlen die Gäste der
Beherbergungsbetriebe die Steuer an den Verwalter, der dann den Erlös an die
Gemeinde abrechnen muss. Wer sich weigert, die Steuer zu zahlen, muss ein
spezielles Formular unterschreiben und an den Verwalter der Unterkunft
zurückschicken, das an die Stadtverwaltung für spätere Kontrollen geschickt
wird, die darauf abzielen, die hinterzogene Steuer zurückzuerhalten; die Weigerung,
das Formular auszufüllen, zieht die finanzielle Verwaltungssanktion gemäß Art.
4 Absatz 2 der Regeln der Kurtaxe der Stadt Bologna nach sich.