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Touristensteuer

Kurtaxe in der Gemeinde Bologna


Wer in Bologna in Beherbergungsbetrieben übernachtet und nicht in der Gemeinde wohnt, muss einen kleinen Beitrag für den Aufenthalt zahlen, der sich nach den Preisstufen (ohne MwSt. und Zusatzleistungen) in Bezug auf die Kosten pro Person für das Zimmer richtet.

Dies ist die ab dem 1. Januar 2019 gültige Tarifliste:


1. Stufe -70,99 € Tarif 3,00 € pro Person und Nacht;
2. Stufe 71-120,99 € Tarif 4,00 € pro Person und Nacht;
3. Stufe über 121 € Tarif 5,00 € pro Person und Nacht;
4. Campingplätze und Herberge Tarif 1,50 € pro Person und Nacht


Kinder unter 14 Jahren sind von der Zahlung der Steuer befreit.


Die Stadtverwaltung von Bologna wird die Einnahmen aus der Kurtaxe in Übereinstimmung mit dem Gesetz für Projekte zur Förderung des lokalen Tourismussystems verwenden. Bei der Abreise zahlen die Gäste der Beherbergungsbetriebe die Steuer an den Verwalter, der dann den Erlös an die Gemeinde abrechnen muss. Wer sich weigert, die Steuer zu zahlen, muss ein spezielles Formular unterschreiben und an den Verwalter der Unterkunft zurückschicken, das an die Stadtverwaltung für spätere Kontrollen geschickt wird, die darauf abzielen, die hinterzogene Steuer zurückzuerhalten; die Weigerung, das Formular auszufüllen, zieht die finanzielle Verwaltungssanktion gemäß Art. 4 Absatz 2 der Regeln der Kurtaxe der Stadt Bologna nach sich.



                                                         Inglese Tourist tax in Bologna

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